Gerichtsgutachten

JETZT IST JUSTIZIA GEFRAGT

Leider haben die außergerichtlichen Wege nicht zu einer Lösung geführt, mit der sich beide Parteien arrangieren können – nun landet der Streit vor dem Gericht. Wer beauftragt nun den Gutachter für ein Gerichtsgutachten? Auf Antrag einer der Streitparteien beauftragt das Gericht einen Gutachter, um eine Antwort auf die streitgegenständlichen Fragen zu finden – nicht die streitenden Parteien selbst erteilen den Auftrag. Wie beim Privatgutachten hat auch hier die Formulierung der Frage einen großen Einfluss auf die Vielfalt der Antwortmöglichkeiten: Hinterfragen Sie gründliche die Fragestellung an das Gericht.

WAS IST NUN DIE AUFGABE DES SACHVERSTÄNDIGEN?

  • Gutachtenerstellung: Der beauftrage Sachverständige hat sich streng an die Fragestellung des Gerichts zu halten, man spricht von dem sogenannten Beweisbeschluss – hier wird nochmal deutlich, wie wichtig die Formulierung der Fragestellung ist.
  • Ortstermin: Es werden die beteiligten Parteien und die zuständigen Rechtsanwälte zusammen mit dem Sachverständigen einen Ortstermin vereinbaren.