Leider haben die außergerichtlichen Wege nicht zu einer Lösung geführt, mit der sich beide Parteien arrangieren können – nun landet der Streit vor dem Gericht. Wer beauftragt nun den Gutachter für ein Gerichtsgutachten? Auf Antrag einer der Streitparteien beauftragt das Gericht einen Gutachter, um eine Antwort auf die streitgegenständlichen Fragen zu finden – nicht die streitenden Parteien selbst erteilen den Auftrag. Wie beim Privatgutachten hat auch hier die Formulierung der Frage einen großen Einfluss auf die Vielfalt der Antwortmöglichkeiten: Hinterfragen Sie gründliche die Fragestellung an das Gericht.